Frau M. konnte nach einer schweren Erkrankung ihrer gewohnten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen. Das ließen die daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen nicht zu. Sie hatte vorher am Band in Akkord gearbeitet und musste den ganzen Tag stehen. Jetzt hatten ihr die Ärzte einen dringenden Wechsel in eine Tätigkeit angeraten, bei der sie abwechselnd stehen, sitzen und laufen musste.
Auf dem freien Arbeitsmarkt ist es gar nicht so einfach, einen geeigneten Job zu finden. Deshalb nutzte sie betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance. Ihr Glück dabei war, dass sie vor der Erkrankung in einem großen Unternehmen gearbeitet hat, bei dem das Potential zu einer innerbetrieblichen Umsetzung besteht.
Dafür muss Frau M. allerdings zuerst einmal einen Anpassungslehrgang machen. In dieser Zeit bekommt sie ihr normales Entgelt vom Betrieb weiter und auch die Kosten für die Bildungseinrichtung und ihren Weg dorthin werden übernommen. Das liegt unter anderem daran, dass sie sich die Erkrankung durch ihren vorherigen Beruf eingehandelt hat. An ihrem neuen Arbeitsplatz muss sie eine weniger schwere Arbeit ausüben und bekommt das gleiche Entgelt, das sie vorher auch für ihre andere Arbeit bekommen hat. So ist der Wechsel für sie nicht mit Einbußen und Einschränkungen ihres gewohnten Lebensstandards verbunden.