Den Führerschein zu machen, bedeutet für viele ein Stück gewonnener Freiheit, dennoch gibt es hierbei einige Dinge zu beachten.
Zunächst einmal gibt es verschiedene Führerscheinklassen. Die meisten Jugendlichen haben natürlich Interesse daran, den Führerschein der Klasse B
zu machen, der die Fahrklassen M, S und L beinhaltet, um anschließend
alle Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern, die eine zulässige
Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und insgesamt 9 Sitzplätzen
inklusive Fahrerplatz bewegen zu dürfen.
Ab
dem 19. Januar 2013 gibt es zudem neue Führerscheinklassen. Hierbei
wird auch die Anhängerregelung BE vereinfacht, die besagt, dass solange
das zulässige Gesamtgewicht die genannten 3,5 Tonnen nicht
überschreitet, keine zusätzliche Fahrerschulung abgelegt werden muss.
Obwohl
man mit 15 Jahren bereits den Führerschein fürs Mofa bekommen kann,
muss man bis zu seinem 18.Lebensjahr warten, bevor man mit dem Auto auf
der Straße unterwegs ist. Jedoch darf man sich bereits im Alter von 17
Jahren bei der Fahrschule anmelden, die Zustimmung der
Erziehungsberechtigten ist dabei aber Pflicht. Direkt nach der Anmeldung
kann man am theoretischen Unterricht teilnehmen, mit der praktischen
Ausbildung darf man jedoch frühesten im Alter von 17 Jahren und 6
Monaten beginnen.
Die schriftliche
Prüfung für die Führerscheinklasse B kann bereits 3 Monate vor dem
18.Geburtstag abgelegt werden. Die Zulassung zur Fahrprüfung erfolgt
jedoch frühestens einen Monat vor der Volljährigkeit.
Wer
die Prüfung bereits vor seinem 18.Geburtstag besteht, dann jedoch vor
dem Erreichen der Volljährigkeit auf der Straße unterwegs ist, muss mit
deftigen Strafen rechnen. In diesem Monat hat das
Bundesverkehrsministerium auch die Änderungen bezüglich der
Verkehrssünderkartei in Flensburg beschlossen. Waren es bisher noch 18
Punkte, die zum Führerscheinentzug führten, ist der Lappen zukünftig
vermutlich bereits ab 8 Punkten weg. Die Verstöße werden im Gegenzug
aber mit weniger Punkten geahndet werden. Ob die Punktereform in Kraft tritt ist jedoch noch nicht sicher, denn zunächst müssen Bundestag und Bundesrat noch ihre Zustimmung erteilen.
Punkte,
die im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten entstanden sind und mit 1
bis 4 Punkten sowie einem Bußgeld bestraft werden, werden bereits nach 2
Jahren getilgt. Punkte, die durch Straftaten ohne Alkohol oder Drogen
aufgeführt sind, werden nach 5 Jahren gelöscht und die, die im
Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogendelikten entstanden sind, bleiben
für 10 Jahre in der Kartei. Einmal in 5 Jahren hat man zudem die
Möglichkeit, durch freiwillige Teilnahme an verkehrspsychologischen
Beratungen und Aufbauseminaren bis zu 4 Punkte aus seiner Kartei
abzubauen. Fahranfänger müssen im Übrigen die Probezeit überstehen, denn
ansonsten wird das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit
fällig.
Sein eigenes Wissen zum Thema Führerschein kann man natürlich im Internet testen, Tipps gibts hier.
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